EvenKultur Rhein-Neckar bringt den Stein zu neuer Landesgesetzgebung ins Rollen. Neue Landesgesetzgebung zum bislang striktesten Tanzverbot Deutschlands beschlossen.
6. Oktober 2015 – rund zweieinhalb Jahre nach unserem ersten Statement und vielen Gesprächen mit Vertretern der zwei großen christlichen Kirchen, ist nun eine neue Gesetzgebung in Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Wir begrüßen die neue Gesetzgebung zum Tanzverbot, die nun die lange schon gelebte Praxis endlich legalisiert und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt. Grundsatz unserer Gespräche waren Respekt und Akzeptanz der christlichen Grundwerte, die die Säulen unserer Gesellschaft in Deutschland bilden. Auch die grundsätzliche Existenz und die Bedeutung der Feiertage sowie der Sonntage haben wir in der offenen Diskussion mit den Kirchenvertretern immer unangetastet gelassen.
Jedoch waren die Ausführungen des Tanzverbotes – vor allem in Baden-Württemberg lange nicht mehr zeitgemäß. Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, in der christliche Feiertage tatsächlich anders gefeiert werden als in der Zeit der Entstehung des Gesetzes. Die Anpassung an die heutige Lebensrealität der Menschen in unserer Gesellschaft war lange überfällig. Gottesdienste oder christliche Feierlichkeiten werden in der Praxis nicht durch Tanzveranstaltungen gestört.
„Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung an unserem Vorschlag orientiert hat, gewisse Tage wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag als “stille Feiertage” zu klassifizieren, an anderen das Tanzverbot komplett aufzuheben.“ Felix Grädler, Vorsitzender des Clubverbandes in der Metropolregion Rhein-Neckar. „Tatsächlich wird dadurch zunächst eine Gleichstellung und Planungssicherheit für die Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg erreicht, wenngleich teilweise in der Praxis auch schon liberalere Reglungen die gelebte Praxis waren.“ so Manuel Klink, 2. Vorsitzender des Clubkollektiv Stuttgart.
Bei der „Tanzreform“ hat sich die Landesregierung am Vorschlag des Verbandes Eventkultur Rhein-Neckar von 2013 orientiert, ob Tanzveranstaltungen mit Aussage und innerem Gehalt des jeweiligen Feiertages vereinbar seien. So besteht am Karfreitag, als einem der schutzwürdigsten Feiertage auch weiterhin ein ganztägiges Tanzverbot. Diesen Kompromiss haben wir in Heidelberg, in Absprache mit dem Grünen Ordnungsbürger-meister der Stadt Heidelberg und den Dekanen der großen Kirchen schon als „Heidelberger Modell“ umgesetzt und praktiziert.
Gerne stehen wir (EventKultur Rhein-Neckar) und unser neu gegründeter Partnerverband ClubKollektiv Stuttgart in Zukunft als Ansprechpartner für Belange der Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg bereit und sorgen weiterhin für zeitgemäßen Input für die Gesetzgebung in Baden-Württemberg.