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Rettet die Clubkultur!

Metropolregion Rhein-Neckar, 16. April

Rettet die Clubkultur!
Clubverband fordert schnelle kommunale Rettungsschirme

Seit einem Monat steht die Clubkultur in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar still.  Dadurch sind die Einnahmen der ganzen Branche sofort um 100% eingebrochen. Damit sind Mitarbeiter*innen, sowie Freiberufler*innen und Kunstschaffende schlagartig ohne Beschäftigung und viele Clubs und Veranstaltungsorte stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Seither haben die Clubs und Veranstalter*innen alles getan, was sie tun konnten: Crowdfunding, Geistertickets, Merchandising und Streaming-Formate wurden sofort erfolgreich umgesetzt. Bund und Länder haben Programme aufgelegt, um die unmittelbaren Ausfälle abzufangen. Auch manche Kommunen haben schnell reagiert und erste ergänzende Maßnahmen ergriffen. Doch die bisherigen Maßnahmen helfen vielen Betroffenen höchstens noch für einige wenige Wochen.Gestern wurde vermeldet, dass das Verbot von (Groß-)Veranstaltungen zunächst bis zum 31. August verlängert werden muss. Wir erwarten jeden Moment die konkreten Richtlinien der Länder was dies konkret für die Wiederaufnahme unserer Betriebe bedeutet. Trotz Kurzarbeitergeld und der bereits aufgesetzten Unterstützungsmaßnahmen werden die meisten Clubs und Veranstalter*innen allerdings nicht bis zu diesem Zeitpunkt durchhalten.

Um die lebendige und vielfältige Club- und Veranstaltungsszene der Metropolregion zu erhalten, brauchen wir jetzt kommunale Rettungsschirme. Gute Beispiele gibt es bereits in Berlin, Hamburg und Köln, wo die Livemusik-Bühnen und Tanzlocations mit Zuschüssen über viele Millionen Euro vor einer Insolvenz geschützt werden, bevor weitere staatliche Maßnahmen ergriffen werden können. Die Szene ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil der hiesigen Wirtschaft und Treiber für Innovation und Arbeitgeber, sondern auch ein wichtiger sozialer und demokratischer Begegnungsort für die Bewohner*innen der Region.

Als Vertretung der Clubs und Spielstätten und Veranstalter*innen in der Metropolregion arbeiten wir unermüdlich daran, dass es auch nach Corona Clubs, Spielstätten und Veranstaltungshäuser in unserer Region geben kann. Wir rufen alle Kommunen und Unterstützer*innen und Interessierte dazu auf, jetzt aktiv zu werden und sich mit uns aktiv für die Rettung der Clubkultur in der Metropolregion Rhein-Neckar einzusetzen.

Beispiele für wirkungsvolle kommunale Rettungsschirme finden sich zum Beispiel in Berlin, Köln und Hamburg: Soforthilfe für Clubs

Für den Vorstand und die Mitglieder von EventKultur Rhein-Neckar e.V.
Zora Brändle & Tobias Breier

 

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Corona Updates

Liebe Mitglieder und Interessierte

– Am Freitag, den 13.03.2020 hat die LiveKomm den „Krisenstab Corona“ eingerichtet. Bei der konstituierenden Sitzung sind erste Handlungsempfehlungen entstanden die ihr hier direkt nachlesen könnt: CORONA KRISENSTAB

– wir informieren über unser Facebook-Seite zu Updates aus der Branche & der Region

– wir sind derzeit mit verschiedenen Akteuren im Gespräch um eine regionale #Solikampagne auf die Beine zu stellen. Bitte gebt uns noch einen Moment Zeit.

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FAQ Corona-Virus via LiveKomm

Bereitgestellt von der LiveKomm

FAQs
Frage: Greift meine Versicherung auch im Falle der aktuellen Corona Situation bei Betriebsschließungen nach behördlicher Anordnung?

Antwort:
Zu allerst erst bitten wir darum, das Ihr euch bei euren Versicherungspartner informiert.

Für die LiveKomm Betriebsversicherung haben wir folgende Informationen erhalten:
(Stand 02.03.2020)

„Die meisten Verträge im Rahmen unseres Club-Konzeptes haben Betriebsschließung (bis 30 Tage) mitversichert. Derzeit greift die Betriebsschließung dafür leider (noch) nicht. Hintergrund ist, das das Robert-Koch-Institut auf § 6 (1) Nr. 5 a) und b) und § 7 (2) Infektionsschutzgesetz verweist und das Corona-Virus derzeit als neuartigen Krankheitserreger und nicht als eine Form von z.B. SARS, MERS oder Influenza behandelt.

Über den Baustein Betriebsschließung besteht somit kein Versicherungsschutz und ein Einschluss/Erweiterung ist auch nicht möglich. Sollte der Virus allerdings umgestuft werden, besteht für Bestandsverträge Deckung. Aktuell werden am Markt keine Betriebsschließungsversicherungen gezeichnet. (Da das Risiko eines Kumulschadens besteht.) Es besteht ein Zeichnungsstopp. Lediglich mit Ausschluss des Corona-Virus ist eine Absicherung ggf. möglich.

Versicherungsschutz besteht, wenn

Der Virus umgestuft wird (er muss beim Robert-Koch-Institut auf die Liste). Damit ist er eine versicherte Krankheit im Rahmen der Betriebsschließung.
Die Behörde muss die Schließung des Clubs namentlich anweisen, weil z.B. die Infektionskette dahin führt.

Ein pauschales Verbot von Veranstaltungen z.B. mit über 100 Personen ist nicht versichert. Für solche Absagen gibt es eine spezielle Veranstalterausfallversicherung. Die ist allerdings sehr teuer und versichert KEINEN Corona-Virus. (Dafür besteht aktuell leider überall Zeichnungsverbot).

Da nicht alle Clubs eine Betriebsschließung zum aktuellen Zeitpunkt haben, lassen wir gerade den Versicherer checken, ob wir das im Rahmen unseres Konzeptes pauschal noch versichert bekommen.

FRAGE: Müssen wir als Club Kartenrückgaben aus „Angst“ vor einer Ansteckung während des Konzerts „einlösen“ – Wäre es sinnvoll hier aus Kulanzgründen darauf einzugehen?

Hier für haben wir uns beim Justiziar des BDKV informiert:
„Die Angst vor Ansteckung ist kein Grund für die Rückgabe von Karten. Das wäre erst bei einem behördlichen Verbot der Veranstaltung gegeben. Wir (der BDKV) empfehlen auch keinen Umtausch aus Kulanz, weil das ein falsches Signal setzen würde.“

FRAGE: Was muss ich rechtlich wissen?
Informationen der Robert Koch Instituts zu „COVID-19 Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“
(Stand 28.02.2020)

Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.Weitere Infos hier:

COVID -19 – Infos Großveranstaltungen RKI

FRAGE: Absage von Veranstaltungen wegen des Coroan-Virus – Was bedeutet das für den Veranstalter?
(via Philipp Schröder-Ringe, LL.M.Rechtsanwalt, HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB)

Das neuartige Corona-Virus hat Auswirkungen auf die gesamte Sport- und Veranstaltungsbranche. Zahlreiche Veranstaltungen wurden bereits abgesagt. Der Genfer Autosalon, die ITB in Berlin und die Buchmesse in Leipzig sind die aktuell prominentesten Absagen.

Fragen zur Absage von Veranstaltungen

(via Eventfaq)
Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn ein Veranstalter aus Sorge vor dem Coronavirus die Veranstaltung absagt? Oder wenn ein Teilnehmer absagt? Oder wenn die Behörde die Durchführung verbietet?

FAQs EventFAQ