Kategorien
Allgemein

NEUSTART KULTUR Programm (Paket 1) gestartet:  „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“

Die Kosten der förderfähigen Maßnahmen sollen insgesamt zwischen 5.000 € und 100.000 € liegen.
Die Investition ist mit Kostenvoranschlägen o. ä. nachzuweisen. Von den Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen müssen 10 % aus Eigenmitteln / Drittmitteln finanziert werden.

Erforderliche Nachweise
Über den Antragsteller

  • Pflicht: Nachweis über die Vertretungsberechtigung der Antragstellerin/des Antragstellers ist erforderlich

Über die Kultureinrichtung

  • Pflicht: Handels-/Vereinsregisterauszug (möglichst nicht älter als 1 Jahr)
  • Pflicht: Vereinssatzung/Gesellschaftsvertrag/Gründungsdokumente o. ä.
  • Pflicht: Pflicht: Nachweis über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B. Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre, letzter Geschäfts- oder Kassenbericht, Auskunft der Hausbank)

Über die Maßnahmen

  • Pflicht: Nachweis über eine Finanzkalkulation mit konkreter Aufschlüsselung der geplanten Ausgabepositionen mit Angabe von Stückzahlen (z. B. Kostenvoranschlag)
  • Optional bei Umbaumaßnahmen: Erklärung über die Zusicherung der längerfristigen Nutzung als Kultureinrichtung (alternativ: Mietvertrag)
  • Optional bei Umbaumaßnahmen: Optional falls Antragsteller nicht der Eigentümer: Nachweis über die Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers zur geplanten Maßnahme bzw. entsprechende Absichtserklärung, im Falle einer Förderung die Zustimmung nachzuweisen.

Anträge können nur bis zum 31.10.2020 eingereicht werden.

Hier geht es zum Antrag: https://neustartkultur.gema.de/antrag
FAQs: https://www.gema.de/aktuelles/coronavirus/foerderprogramme-und-kreative-projekte/neustart-kultur/haeufige-fragen/
Beratung unter: neustartkultur@gema.de 

Weitere Förderprogramme innerhalb von NEUSTART KULTUR:

  1. Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen(Musikclubs) (Antragstellung ab 27.08.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/
  2. Förderprogramm für Veranstalter*innen und Festivals(Beratung ab 01.09.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

Kategorien
Allgemein

NEUSTART KULTUR: Förderprogramm für Musikclubs startet

Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in welchen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 30% der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Eine Antragsstellung für NEUSTART KULTUR für Musiklcubs ist ab dem 27. August 2020 möglich (Deadline ist der 31.Oktober 2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/ 

Die FAQs findet ihr bereits hier: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/faq/

Ansprechpartner*innen sind für SÜD (Baden-Württemberg, Bayern):
Johannes Damjantschitsch | johannes.damjantschitsch@initiative-musik.de | 030 531 475 45 – 68
Kai Reichenbach | kai.reichenbach@initiative-musik.de | 030 531 475 45 – 69

ACHTUNG: Es gilt First Come, First Serve! Die Anträge werden in eingehender Reihenfolge geprüft.

Informationen zum Förderprogramm für Veranstalter*innen und Festivalsfindet ihr hier (Beginn der Antragsberatung am 01. September 2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

Kategorien
Allgemein

In den Clubs ist es fünf nach zwölf: Livemusik und Clubkultur am seidenen Faden – Soforthilfen, Regionaler Fonds und Kulturraumschutz gefordert

Die Corona-Krise hat nicht nur die Region in den vergangenen Monaten schwer getroffen. Während das öffentliche Leben und die meisten Wirtschaftsbereiche sich langsam auf ein „New Normal“ hinbewegen, sind insbesondere Clubs und Livemusikspielstätten weiterhin mit einem strengen Betriebsverbot belegt. „First In – Last Out“ bedeutet für die Betreiber*innen und Veranstalter*innen, dass seit dem 13. März 2020 keine Umsätze mehr generiert werden können. Wann ein solches Betriebsverbot endet und wie ein „New Normal“ für Betreiber*innen und Veranstalter*innen aussehen kann, ist gänzlich offen.

Damit die Clubs als Orte des kulturellen Lebens erhalten werden können, brauchen wir in drei Bereichen dringend die Unterstützung der Kommunen und fordern Politik und Verwaltung in der Metropolregion Rhein-Neckar zum Handeln auf:

Einrichtung einer regionalen Livemusikförderung

Wir befürworten die Einrichtung einer regionalen Livemusikförderung, wie von Oberbürgermeister Würzner bereits in der Presse angekündigt. Ein Förderfonds für Betreiber*innen und Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen ist zwingend notwendig, um die Vielfalt der Clubs, Veranstalter*innen und Kulturereignisschaffenden in der Region zu sichern, stärken und auszubauen. Durch die Bündelung der bereits eingerichteten kommunalen Förderprogramme in einen regionalen Fonds kann es gelingen, die Livemusik und ihre Akteure als wichtigen kulturellen und wirtschaftlichen Bestandteil der Region zu erhalten.

Soforthilfe für Betreiber*innen und Veranstalter*innen

Wir begrüßen den Schritt der Stadt Heidelberg, allen Clubs in städtischen Liegenschaften die Miete zu erlassen, und die Einrichtung einer Zusatzhilfe durch die Stadt Mannheim, welche auch von Betreiber*innen und Veranstalter*innen in Anspruch genommen werden kann. Wir sehen gleichzeitig, dass diese Schritte noch nicht ausreichend sind, um die Vielfalt zu erhalten und bitten die Kommunen dringend, ebenfalls den Erlass von Mieten in nichtstädtischen Liegenschaften zu prüfen und nach Möglichkeit unbürokratisch Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Anerkennung als Anlage kulturellen Zwecks

Zusätzlich fordern wir die Anerkennung von Livemusikspielstätten als “Anlagen kultureller Zwecke” laut Baunutzungsverordnung. Die momentane Einordnung als “Vergnügungsstätten” – und damit gleichgestellt mit Bordellen und Spielhallen – würdigt die programmatische Arbeit von Betreiber*innen und Veranstalter*innen herab. Neben der Aberkennung ihres kulturellen Beitrags führt diese Einordnung dazu, dass Livemusikspielstätten in nur wenigen ausweisbaren Gebieten angesiedelt und betrieben werden dürfen und trägt damit direkt zum Clubsterben bei. Mit dieser Forderung schließen wir uns dem überfraktionelle “Parlamentarisches Forum Clubkultur“ an. 

Das Ziel dieser Forderungen ist es, die Livemusikspielstätten in der Region durch die existenzbedrohende Krise infolge der Pandemie zu bringen und diese als wichtigen Bestandteil der kulturellen Szene erhalten. Mit unserer Expertise im Bereich Clubkultur und Veranstaltungswirtschaft steht EventKultur Rhein-Neckar jederzeit für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

der Vorstand
Anna Blaich, Jochen Mayer, Tobias Breier & Zora Brändle

EventKultur Rhein-Neckar e.V.
Rückfragen & Presseanfragen können Sie an vorstand@eventkultur-mrn.de richten.