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Nachtbürgermeister* Heidelberg – warum uns diese Stelle am Herzen liegt

Vorige Woche haben wir uns bereits an die Öffentlichkeit gewendet, um mit Nachdruck zu betonen, warum die Nachtbürgermeister-Stelle gerade jetzt so enorm wichtig für die Akteure der Nacht ist. Die im Haupt- und Finanzausschuss gefundene Lösung mit einer 50% Besetzung zum 01.01.2021 und Aufstockung auf 100% ab 01.06.2021 empfinden wir als einen guten Kompromiss, der auch der aktuellen Lage gerecht wird.

Mit großer Verwunderung mussten wir unsere Freude bereits am Freitag wieder getrübt sehen: die Kompromiss-Lösung scheint offensichtlich doch keinen Bestand zu haben. Wie bereits in der Presse kritisch angemerkt wurde, trägt die weitere Verzögerung zur ohnehin großen Verunsicherung in der Branche bei und die Leidtragenden sind am Ende die Akteure der Nacht, sowie das Publikum der Nacht.

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„End Of The Night“-Panel & Freizeitstudie veröffentlicht

Während das öffentliche Leben und die meisten Wirtschaftsbereiche sich langsam auf ein „New Normal“ hinbewegen, sind insbesondere Clubs und Livemusikspielstätten weiterhin mit einem strengen, Corona-bedingten Betriebsverbot belegt. „First In – Last Out“ bedeutet für die Betreiber*innen und Veranstalter*innen, dass seit dem 13. März 2020 keine Umsätze mehr generiert werden können. Wann ein solches Betriebsverbot endet und wie ein „New Normal“ für Betreiber*innen und Veranstalter*innen aussehen kann, ist gänzlich offen.

Im Rahmen der Ausstellung „End of the Night – Der Kampf der Clubs mit der Pandemie“, welche aus dem Projekt United We Stream Rhein-Neckar hervorging und vom 27.8. bis 6.9.2020 in der Geschichtswerkstatt im Alten Volksbad gezeigt wird, diskutierten wir gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und dem Verband EventKultur Rhein-Neckar über folgende Fragestellungen: Welche Bedeutung haben Livemusikspielstätten in unserer regionalen Kulturlandschaft? Wie können Politik und Verwaltung Betreiber*innen und Veranstalter*innen in ihrer Perspektivlosigkeit zur Seite stehen? Welche Unterstützungsmaßnahmen können Kommunen ihren Betreiber*innen und Veranstalter*innen bereitstellen bzw. welche wurden bereits geschaffen (kurz-, mittel- und langfristig)? Vor der Diskussionsrunde stellte Prof. Dr. Carsten Schröer die Ergebnisse der Freizeitstudie Rhein-Neckar 2019 vor, welche durch Studierende der DHBW Mannheim in Kooperation mit EventKultur Rhein-Neckar e.V. durchgeführt wurde.

Die Diskussion kann hier nachgeschaut werden:

• Zora Brändle, Erste Vorsitzende EventKultur Rhein-Neckar e.V.,
• Thorsten Riehle, Kulturpolitischer Sprecher SPD Mannheim,
• Manfred Kern, MdL, Kulturpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion BaWü,
• Christian Handrich, Leiter des Kulturbüros Bad Dürkheim,
• Prof. Dr. Carsten Schröer, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim

Moderiert wird die Diskussion von Anna Blaich, Mitglied der Regionalgruppe Rhein-Neckar der Kulturpolitischen Gesellschaft und Vorständin von EventKultur Rhein-Neckar.

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NEUSTART KULTUR: Förderprogramm Veranstalter*innen & Festivals

Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen und Musikfestivals.

Antragstellung ab dem 7. September 2020.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter*innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung
  • Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Um auf inhaltliche Details des Förderprogramms einzugehen und Fragen zu beantworten, bietet die Initiative Musik im Vorfeld Online Info-Calls an.

Alle Informationen zum Programm, den Workshops und Antragsfristen hat die Initiative Musik hier zusammengestellt: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/

Weitere Förderprogramme für (Live-) Musikclubs, Veranstalter*innen und Festivals im Rahmen von NEUSTART KULTUR hier im Überblick:

  1. Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen (Musikclubs) (Antragstellung bis 31.10.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/
  2. Förderprogramm für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft (Antragstellung bis 31.10.2020): https://neustartkultur.gema.de/antrag

Herzliche Grüße
Euer Vorstand