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NEUSTART KULTUR: Förderprogramm Veranstalter*innen & Festivals

Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen und Musikfestivals.

Antragstellung ab dem 7. September 2020.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter*innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung
  • Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Um auf inhaltliche Details des Förderprogramms einzugehen und Fragen zu beantworten, bietet die Initiative Musik im Vorfeld Online Info-Calls an.

Alle Informationen zum Programm, den Workshops und Antragsfristen hat die Initiative Musik hier zusammengestellt: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/

Weitere Förderprogramme für (Live-) Musikclubs, Veranstalter*innen und Festivals im Rahmen von NEUSTART KULTUR hier im Überblick:

  1. Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen (Musikclubs) (Antragstellung bis 31.10.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/
  2. Förderprogramm für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft (Antragstellung bis 31.10.2020): https://neustartkultur.gema.de/antrag

Herzliche Grüße
Euer Vorstand