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Pressemitteilung: Tanzen an Ostern

Das Oster-Wochenende steht vor der Tür. Und 2016 besteht zum Ersten Mal Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Veranstalter sowie Besucher in Bezug auf „Feiertage“ und Tanzverbot. Das macht die neue Landesgesetzgebung zum Tanzverbot möglich.

IMG_0431Neben zahlreichen Verbänden, hat sich auch EventKultur, der Verband für Klubbetreiber und Veranstalter in der Metropolregion Rhein-Neckar, für die „Tanzreform“ eingesetzt. Intensive Gespräche mit dem Grünen Ordnungsbürgermeister der Stadt Heidelberg und den Dekanen der großen Kirchen, haben schon im Jahr 2013 zum sogenannten „Heidelberger Modell“ geführt. So bestand am Karfreitag, als einem der schutzwürdigsten Feiertage auch weiterhin ein ganztägiges Tanzverbot. An diesem Vorschlag hat sich die Landesregierung orientiert.

Die christlichen Grundwerte und die Existenz sowie Bedeutung der Feiertage gehen auf eine langjährige Tradition zurück. Die Tanzverbote gehören zum „Schutz der Sonn- und Feiertage“, die aus der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen worden waren. Durch den gesellschaftlichen Wandel waren die Ausführungen des Tanzverbotes – vor allem in Baden-Württemberg – aber lange nicht mehr zeitgemäß. In der heutigen pluralistischen Gesellschaft werden christliche Feiertage tatsächlich anders gefeiert, als in der Zeit der Entstehung des Gesetzes. Gottesdienste oder christliche Feierlichkeiten werden in der Praxis nicht durch Tanzveranstaltungen gestört, somit war die Anpassung an die heutige Lebensrealität lange überfällig.

IMG_0433„Tatsächlich wird durch die neue Gesetzgebung endlich eine Gleichstellung und Planungssicherheit für die Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg erreicht, wenngleich in der Praxis teilweise schon liberalere Reglungen bestanden.“ so Felix Grädler, Vorsitzender des Clubverbandes in der Metropolregion Rhein-Neckar.

EventKultur Rhein-Neckar sowie ClubKollektiv Stuttgart stehen in Zukunft gerne als Ansprechpartner für Belange der Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg bereit und sorgen weiterhin für zeitgemäßen Input für die Gesetzgebung in Baden-Württemberg.

Übersicht der Änderungen

Tanzverbote fallen weg:

  • Alle Sonntage
  • Neujahr
  • Erscheinungsfest (6. Januar)
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Heilig Abend
  • Weihnachtstag
  • Weihnachtstag

Tanzverbote bleiben bestehen:

  • Allerheiligen
  • Allgemeiner Buß- und Bettag
  • Volkstrauertag
  • Totengedenktag (auch Toten- oder Ewigkeitssonntag genannt)
  • Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
  • Karfreitag
  • Karsamstag (bis 20 Uhr)

(Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article144309114/Der-Suedwesten-macht-sich-beim-Tanzverbot-locker.html)

Wo kann man am Osterwochenende in der Rhein-Neckar Region tanzen gehen?

Sa 26.03.2016

  • Halle02 HD // Netsky & Panda Party
  • RUDE7 MA // It’s all good mit DJ Monophonic
  • Zimmer MA // Mvchacho
  • Alte Feuerwache MA // Himbeerparty
  • MS Connexion // 7 Jahre Electronic Therapy
  • Gleis4 Frankenthal // Club mit DJ KaY Brown

So 27.03.2016

  • Halle02 HD // 80er & 90er Party Oster Special
  • Karlstorbahnhof HD // Easter Sunday Rave
  • RUDE7 MA // SimSimma Dancehall & Reggae
  • Alte Feuerwache MA // Himbeerparty
  • MS Connexion // Mega Oster Gaywerk
  • Zimmer MA // It`s Ours
  • Loft LU // Format: Johannes Heil

Mo 28.03.2016

  • Halle02 HD // We are your friends