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Pressemitteilung: Tanzen an Ostern

Das Oster-Wochenende steht vor der Tür. Und 2016 besteht zum Ersten Mal Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Veranstalter sowie Besucher in Bezug auf „Feiertage“ und Tanzverbot. Das macht die neue Landesgesetzgebung zum Tanzverbot möglich.

IMG_0431Neben zahlreichen Verbänden, hat sich auch EventKultur, der Verband für Klubbetreiber und Veranstalter in der Metropolregion Rhein-Neckar, für die „Tanzreform“ eingesetzt. Intensive Gespräche mit dem Grünen Ordnungsbürgermeister der Stadt Heidelberg und den Dekanen der großen Kirchen, haben schon im Jahr 2013 zum sogenannten „Heidelberger Modell“ geführt. So bestand am Karfreitag, als einem der schutzwürdigsten Feiertage auch weiterhin ein ganztägiges Tanzverbot. An diesem Vorschlag hat sich die Landesregierung orientiert.

Die christlichen Grundwerte und die Existenz sowie Bedeutung der Feiertage gehen auf eine langjährige Tradition zurück. Die Tanzverbote gehören zum „Schutz der Sonn- und Feiertage“, die aus der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen worden waren. Durch den gesellschaftlichen Wandel waren die Ausführungen des Tanzverbotes – vor allem in Baden-Württemberg – aber lange nicht mehr zeitgemäß. In der heutigen pluralistischen Gesellschaft werden christliche Feiertage tatsächlich anders gefeiert, als in der Zeit der Entstehung des Gesetzes. Gottesdienste oder christliche Feierlichkeiten werden in der Praxis nicht durch Tanzveranstaltungen gestört, somit war die Anpassung an die heutige Lebensrealität lange überfällig.

IMG_0433„Tatsächlich wird durch die neue Gesetzgebung endlich eine Gleichstellung und Planungssicherheit für die Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg erreicht, wenngleich in der Praxis teilweise schon liberalere Reglungen bestanden.“ so Felix Grädler, Vorsitzender des Clubverbandes in der Metropolregion Rhein-Neckar.

EventKultur Rhein-Neckar sowie ClubKollektiv Stuttgart stehen in Zukunft gerne als Ansprechpartner für Belange der Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg bereit und sorgen weiterhin für zeitgemäßen Input für die Gesetzgebung in Baden-Württemberg.

Übersicht der Änderungen

Tanzverbote fallen weg:

  • Alle Sonntage
  • Neujahr
  • Erscheinungsfest (6. Januar)
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Heilig Abend
  • Weihnachtstag
  • Weihnachtstag

Tanzverbote bleiben bestehen:

  • Allerheiligen
  • Allgemeiner Buß- und Bettag
  • Volkstrauertag
  • Totengedenktag (auch Toten- oder Ewigkeitssonntag genannt)
  • Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
  • Karfreitag
  • Karsamstag (bis 20 Uhr)

(Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article144309114/Der-Suedwesten-macht-sich-beim-Tanzverbot-locker.html)

Wo kann man am Osterwochenende in der Rhein-Neckar Region tanzen gehen?

Sa 26.03.2016

  • Halle02 HD // Netsky & Panda Party
  • RUDE7 MA // It’s all good mit DJ Monophonic
  • Zimmer MA // Mvchacho
  • Alte Feuerwache MA // Himbeerparty
  • MS Connexion // 7 Jahre Electronic Therapy
  • Gleis4 Frankenthal // Club mit DJ KaY Brown

So 27.03.2016

  • Halle02 HD // 80er & 90er Party Oster Special
  • Karlstorbahnhof HD // Easter Sunday Rave
  • RUDE7 MA // SimSimma Dancehall & Reggae
  • Alte Feuerwache MA // Himbeerparty
  • MS Connexion // Mega Oster Gaywerk
  • Zimmer MA // It`s Ours
  • Loft LU // Format: Johannes Heil

Mo 28.03.2016

  • Halle02 HD // We are your friends
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Nachtbus für Mannheim

Nachtbus Mannheim
Schau auf den DJ, nicht auf die Uhr!

Das neuste Projekt von EventKultur e.V., zusammen mit der Frauenbeauftragten, der Beauftragten für Musik und Popkultur der Stadt Mannheim, der AStA Uni Mannheim und natürlich der Rhein-Neckar Verkehr GmbH, startete kurz vor Weihnachten 2015.

Es handelt sich um die Buslinie 60, die um einen Fahrplan an den Wochenenden nachts zwischen 1 und 6 Uhr erweitert wurde und ab sofort die Anbindung zwischen Hauptbahnhof, Universität, Jungbusch und der Industriestraße gewährleistet.

Somit haben die Mannheimer Nachtschwärmer die Möglichkeit günstig, sicher und schnell zu den Clubs in der Industriestraße und/ oder wieder nach Hause zu kommen.

Eigens für das Projekt wurde ein Werbekonzept inkl. Videofilm konzipiert.

Hier gibt’s den Video-Trailer zur Linie 60.

Und hier gibts alle relevanten Infos und Fahrpläne.

 

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LiveKomm präsentiert clubspezifische Ergebnisse aus der Musikwirtschaftsstudie 2015

Live-Musikclubs agieren im Grenzkostenbereich:
– Jede Kostensteigerung führt unmittelbar in die Verlustzone
– Vielzahl an Ehrenamtlichen fängt das strukturelle Erlösdefizit auf

Erstmals kann die LiveMusikKommission, als Verband der Musikspielstätten in Deutschland mit Hilfe der Musikwirtschaftsstudie die wirtschaftliche Situation der Live-Musikclubs (bis 1.000qm) wissenschaftlich fundiert darstellen. Die Ergebnisse der Erhebung geben Rückschlüsse über die finanziell prekäre Situation der Musikclubs in Deutschland.

Verglichen mit den Gesamterlösen der deutschen Musikwirtschaft (11.067 Millionen Euro) stellen die Live-Musikclubs nur ein geringen Teil des Marktes dar.  Lediglich 2 Prozent (223 Millionen Euro) machen die Spielstätten vom Gesamterlös aus.

Allerdings sind gerade die Kleinst-Musikclubs (mit einer Besucherkapazität von bis zu 150 Personen und einem Eintrittspreis von bis zu 10 Euro) immens wichtig im Bereich der musikalischen Talententwicklung und -förderung. Durchschnittlich finden hier bis zu 93 Konzerte pro Jahr statt. Zieht man alle befragten Clubs hinzu, steigt die durchschnittliche Anzahl der Konzerte auf 119.

Getragen wird dieses Veranstaltungsvolumen von einer Vielzahl ehrenamtlicher (ingesamt 41 Prozent) und freier Mitarbeiter (17 Prozent). Diese Zahlen sowie die durchschnittlichen Personalkosten von nur 28 Prozent machen sichtbar, was innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft längst bekannt ist: Nur durch ungenügende Bezahlung und Selbstausbeutung kann der Betrieb von Musikclubs gewährleistet werden.

Interessante Ergebnisse liefert die Analyse auch hinsichtlich der GEMA-Tarifdiskussion. Trotz der Erlöse aus den Ticketverkäufen, die circa ein Drittel der Gesamterlöse ausmachen, können Clubbetreiber nur durch Quersubventionsmodelle (z.B. Gastronomie) die anfallenden Kosten für Künstler und Urheber (Honorare, Abgaben an Verwertungsgesellschaften und KSK) decken. Jede weitere Kostensteigerung gefährdet die Existenz der Kulturbetriebe.

Unterstrichen werden diese Fakten mit der Gegenüberstellung der im Clubbereich anfallenden Gesamtkosten. Hier ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 106 Prozent. Dies ist jedoch nur durch die durchschnittliche Subventionsquote von 7 Prozent möglich. Ohne Subventionen gäbe es eine negative Kostendeckungsqoute im operativen Geschäft.

„Wenn man bedenkt,“ so Karsten Schölermann (1. Vorsitzender der LiveKomm), „dass viele Musikclubs gar keine oder nur 1-2 Prozent Subventionen erhalten, machen die Ergebnisse der Studie deutlich, warum viele Clubs am Rande der Existenzfähigkeit stehen.“

Die Rücklaufquote bei der Unternehmensbefragung lag unter den LiveKomm-Mitglieder (352; Stand: Frühjahr 2015) bei knapp 24,7 Prozent. Die Verbände der Musikwirtschaft haben sich erstmals in einer Kooperation zusammengeschlossen, um alle marktrelevanten Daten der unterschiedlichen Musikwirtschaftsbereiche zu ermitteln. Die Ergebnisse der Musikwirtschaftsstudie wurden am 23.09.2015 im Rahmen des Hamburger Musikdialogs vorgestellt und veröffentlicht. Die clubspezifische Analyse ist der Pressemitteilung beigefügt. Die Musikwirtschaftsstudie kann auf www.livekomm.org heruntergeladen werden.

Die LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) fördert und entwickelt die musikalischen Spielstätten sowie alles, was in ihnen passiert.

PRESSEKONTAKT
Live Musik Kommission e.V.
Christian Landsmann
Geschäftsstelle Hamburg
Telefon: 040-2351 8416
Mail: info@livekomm.org
Web: www.livekomm.org