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Neue Regelung zum Tanzverbot an den stillen Tagen

Vor der Problematik, wie mit dem Tanzverbot umgegangen werden soll und wann und wie lange Veranstaltungen um diese Termine herum stattfinden dürfen, stehen wir jedes Jahr aufs Neue. Nun haben unsere politischen Bemühungen und die Zusammenarbeit mit den Kirchen und der Stadtverwaltung endlich einen Erfolg gebracht – es gibt eine für Heidelberg allgemeinverbindliche Regelung für 2014 und 2015.

Die Stadt Heidelberg hat mit den Kirchen sogenannte stille Tage definiert, an denen keine Veranstaltungen stattfinden sollen, d.h. die Clubs und Veranstaltungsstätten geschlossen bleiben sollen:

  • Karfreitag von 00:00 bis 24:00 Uhr, d.h., die Sperrzeit für den Gründonnerstag wird auf 24:00 Uhr festgesetzt und Veranstaltungen können am Ostersamstag um 00:01 Uhr bis zum Beginn der üblichen Sperrzeit stattfinden.
  • Totensonntag von 03:00 bis 24:00 Uhr, d.h., dass Veranstaltungen am Samstag davor zur üblichen Sperrzeit von 03:00 Uhr enden. In wenigen begründeten Ausnahmefällen kann eine Sperrzeitverkürzung bis 04:00 Uhr beantragt werden.
  • Allerheiligen von 03:00 bis 24:00 Uhr, d.h., dass Veranstaltungen am Samstag davor zur üblichen Sperrzeit von 03:00 Uhr enden. In wenigen begründeten Ausnahmefällen kann eine Sperrzeitverkürzung bis 04:00 Uhr beantragt werden.

Außerdem wird die Stadt Heidelberg künftig davon absehen, wie bisher die übliche Presseerklärung zu den Tanzverboten abzugeben, und sich auf Erklärungen zu den sogenannten stillen Tagen beschränken. Darüber hinaus sichert die Stadt uns zu, dass der Kommunalen Ordnungsdienst die Einhaltung des Feiertagsgesetzes anders als bisher begleiten wird.

Basierend auf diesen Erfolg wird der EventKultur e.V. daran arbeiten, entsprechende Regelungen auch für die übrige Metropolregion Rhein-Neckar zu vereinbaren.