Die Kosten der förderfähigen Maßnahmen sollen insgesamt zwischen 5.000 € und 100.000 € liegen.
Die Investition ist mit Kostenvoranschlägen o. ä. nachzuweisen. Von den Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen müssen 10 % aus Eigenmitteln / Drittmitteln finanziert werden.
Erforderliche Nachweise
Über den Antragsteller
- Pflicht: Nachweis über die Vertretungsberechtigung der Antragstellerin/des Antragstellers ist erforderlich
Über die Kultureinrichtung
- Pflicht: Handels-/Vereinsregisterauszug (möglichst nicht älter als 1 Jahr)
- Pflicht: Vereinssatzung/Gesellschaftsvertrag/Gründungsdokumente o. ä.
- Pflicht: Pflicht: Nachweis über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B. Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre, letzter Geschäfts- oder Kassenbericht, Auskunft der Hausbank)
Über die Maßnahmen
- Pflicht: Nachweis über eine Finanzkalkulation mit konkreter Aufschlüsselung der geplanten Ausgabepositionen mit Angabe von Stückzahlen (z. B. Kostenvoranschlag)
- Optional bei Umbaumaßnahmen: Erklärung über die Zusicherung der längerfristigen Nutzung als Kultureinrichtung (alternativ: Mietvertrag)
- Optional bei Umbaumaßnahmen: Optional falls Antragsteller nicht der Eigentümer: Nachweis über die Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers zur geplanten Maßnahme bzw. entsprechende Absichtserklärung, im Falle einer Förderung die Zustimmung nachzuweisen.
Anträge können nur bis zum 31.10.2020 eingereicht werden.
Hier geht es zum Antrag: https://neustartkultur.gema.de/antrag
FAQs: https://www.gema.de/aktuelles/coronavirus/foerderprogramme-und-kreative-projekte/neustart-kultur/haeufige-fragen/
Beratung unter: neustartkultur@gema.de
Weitere Förderprogramme innerhalb von NEUSTART KULTUR:
- Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen(Musikclubs) (Antragstellung ab 27.08.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/
- Förderprogramm für Veranstalter*innen und Festivals(Beratung ab 01.09.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/
Herzliche Grüße
Euer Vorstand