Die Corona-Krise hat nicht nur die Region in den vergangenen Monaten schwer getroffen. Während das öffentliche Leben und die meisten Wirtschaftsbereiche sich langsam auf ein „New Normal“ hinbewegen, sind insbesondere Clubs und Livemusikspielstätten weiterhin mit einem strengen Betriebsverbot belegt. „First In – Last Out“ bedeutet für die Betreiber*innen und Veranstalter*innen, dass seit dem 13. März 2020 keine Umsätze mehr generiert werden können. Wann ein solches Betriebsverbot endet und wie ein „New Normal“ für Betreiber*innen und Veranstalter*innen aussehen kann, ist gänzlich offen.
Damit die Clubs als Orte des kulturellen Lebens erhalten werden können, brauchen wir in drei Bereichen dringend die Unterstützung der Kommunen und fordern Politik und Verwaltung in der Metropolregion Rhein-Neckar zum Handeln auf:
Einrichtung einer regionalen Livemusikförderung
Wir befürworten die Einrichtung einer regionalen Livemusikförderung, wie von Oberbürgermeister Würzner bereits in der Presse angekündigt. Ein Förderfonds für Betreiber*innen und Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen ist zwingend notwendig, um die Vielfalt der Clubs, Veranstalter*innen und Kulturereignisschaffenden in der Region zu sichern, stärken und auszubauen. Durch die Bündelung der bereits eingerichteten kommunalen Förderprogramme in einen regionalen Fonds kann es gelingen, die Livemusik und ihre Akteure als wichtigen kulturellen und wirtschaftlichen Bestandteil der Region zu erhalten.
Soforthilfe für Betreiber*innen und Veranstalter*innen
Wir begrüßen den Schritt der Stadt Heidelberg, allen Clubs in städtischen Liegenschaften die Miete zu erlassen, und die Einrichtung einer Zusatzhilfe durch die Stadt Mannheim, welche auch von Betreiber*innen und Veranstalter*innen in Anspruch genommen werden kann. Wir sehen gleichzeitig, dass diese Schritte noch nicht ausreichend sind, um die Vielfalt zu erhalten und bitten die Kommunen dringend, ebenfalls den Erlass von Mieten in nichtstädtischen Liegenschaften zu prüfen und nach Möglichkeit unbürokratisch Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.
Anerkennung als Anlage kulturellen Zwecks
Zusätzlich fordern wir die Anerkennung von Livemusikspielstätten als “Anlagen kultureller Zwecke” laut Baunutzungsverordnung. Die momentane Einordnung als “Vergnügungsstätten” – und damit gleichgestellt mit Bordellen und Spielhallen – würdigt die programmatische Arbeit von Betreiber*innen und Veranstalter*innen herab. Neben der Aberkennung ihres kulturellen Beitrags führt diese Einordnung dazu, dass Livemusikspielstätten in nur wenigen ausweisbaren Gebieten angesiedelt und betrieben werden dürfen und trägt damit direkt zum Clubsterben bei. Mit dieser Forderung schließen wir uns dem überfraktionelle “Parlamentarisches Forum Clubkultur“ an.
Das Ziel dieser Forderungen ist es, die Livemusikspielstätten in der Region durch die existenzbedrohende Krise infolge der Pandemie zu bringen und diese als wichtigen Bestandteil der kulturellen Szene erhalten. Mit unserer Expertise im Bereich Clubkultur und Veranstaltungswirtschaft steht EventKultur Rhein-Neckar jederzeit für Gespräche und Fragen zur Verfügung.
der Vorstand
Anna Blaich, Jochen Mayer, Tobias Breier & Zora Brändle
EventKultur Rhein-Neckar e.V.
Rückfragen & Presseanfragen können Sie an vorstand@eventkultur-mrn.de richten.