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NEUSTART KULTUR: Förderprogramm Veranstalter*innen & Festivals

Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen und Musikfestivals.

Antragstellung ab dem 7. September 2020.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter*innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung
  • Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Um auf inhaltliche Details des Förderprogramms einzugehen und Fragen zu beantworten, bietet die Initiative Musik im Vorfeld Online Info-Calls an.

Alle Informationen zum Programm, den Workshops und Antragsfristen hat die Initiative Musik hier zusammengestellt: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/

Weitere Förderprogramme für (Live-) Musikclubs, Veranstalter*innen und Festivals im Rahmen von NEUSTART KULTUR hier im Überblick:

  1. Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen (Musikclubs) (Antragstellung bis 31.10.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/
  2. Förderprogramm für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft (Antragstellung bis 31.10.2020): https://neustartkultur.gema.de/antrag

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

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NEUSTART KULTUR Programm (Paket 1) gestartet:  „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“

Die Kosten der förderfähigen Maßnahmen sollen insgesamt zwischen 5.000 € und 100.000 € liegen.
Die Investition ist mit Kostenvoranschlägen o. ä. nachzuweisen. Von den Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen müssen 10 % aus Eigenmitteln / Drittmitteln finanziert werden.

Erforderliche Nachweise
Über den Antragsteller

  • Pflicht: Nachweis über die Vertretungsberechtigung der Antragstellerin/des Antragstellers ist erforderlich

Über die Kultureinrichtung

  • Pflicht: Handels-/Vereinsregisterauszug (möglichst nicht älter als 1 Jahr)
  • Pflicht: Vereinssatzung/Gesellschaftsvertrag/Gründungsdokumente o. ä.
  • Pflicht: Pflicht: Nachweis über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B. Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre, letzter Geschäfts- oder Kassenbericht, Auskunft der Hausbank)

Über die Maßnahmen

  • Pflicht: Nachweis über eine Finanzkalkulation mit konkreter Aufschlüsselung der geplanten Ausgabepositionen mit Angabe von Stückzahlen (z. B. Kostenvoranschlag)
  • Optional bei Umbaumaßnahmen: Erklärung über die Zusicherung der längerfristigen Nutzung als Kultureinrichtung (alternativ: Mietvertrag)
  • Optional bei Umbaumaßnahmen: Optional falls Antragsteller nicht der Eigentümer: Nachweis über die Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers zur geplanten Maßnahme bzw. entsprechende Absichtserklärung, im Falle einer Förderung die Zustimmung nachzuweisen.

Anträge können nur bis zum 31.10.2020 eingereicht werden.

Hier geht es zum Antrag: https://neustartkultur.gema.de/antrag
FAQs: https://www.gema.de/aktuelles/coronavirus/foerderprogramme-und-kreative-projekte/neustart-kultur/haeufige-fragen/
Beratung unter: neustartkultur@gema.de 

Weitere Förderprogramme innerhalb von NEUSTART KULTUR:

  1. Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen(Musikclubs) (Antragstellung ab 27.08.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/
  2. Förderprogramm für Veranstalter*innen und Festivals(Beratung ab 01.09.2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

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NEUSTART KULTUR: Förderprogramm für Musikclubs startet

Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in welchen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 30% der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Eine Antragsstellung für NEUSTART KULTUR für Musiklcubs ist ab dem 27. August 2020 möglich (Deadline ist der 31.Oktober 2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/ 

Die FAQs findet ihr bereits hier: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/musikclubs/faq/

Ansprechpartner*innen sind für SÜD (Baden-Württemberg, Bayern):
Johannes Damjantschitsch | johannes.damjantschitsch@initiative-musik.de | 030 531 475 45 – 68
Kai Reichenbach | kai.reichenbach@initiative-musik.de | 030 531 475 45 – 69

ACHTUNG: Es gilt First Come, First Serve! Die Anträge werden in eingehender Reihenfolge geprüft.

Informationen zum Förderprogramm für Veranstalter*innen und Festivalsfindet ihr hier (Beginn der Antragsberatung am 01. September 2020): https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/

Herzliche Grüße
Euer Vorstand